Anforderungen an medizinische Fußpflegeinstrumente
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Gesunde und gepflegte Füße
Gesunde und gepflegte Füße sind das Betätigungsfeld zweier ganz unterschiedlicher Berufsgruppen: den Fußpfleger:innen einerseits und den Podolog:innen andererseits.
Die Unterscheidung ist auch für Laien gut nachvollziehbar:
Fußpfleger:innen führen pflegerische und dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß durch.
Hierzu gehören zum Beispiel Nägel kürzen und Fußmassagen.
Präventive, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen am bedrohten oder bereits geschädigten Fuß hingegen sind Podolog:innen vorbehalten.
Erhöhte Hygieneanforderungen an Podologie-Instrumente
Warum diese Unterscheidung wichtig ist? Beide Tätigkeitsbereiche erfordern teilweise ganz unterschiedliche Hilfsmittel.
Bei podologischen Behandlungen werden unter anderem Fußhaut und Nägel bearbeitet oder Hilfsmittel angelegt.
Beispiele sind das Abtragen verdickter Hornhaut, das Entfernen von Hühneraugen oder das Anbringen von Orthosen, Nagelkorrekturspangen und -systemen.
Dabei werden spezielle Skalpelle, Zangen, Fräser und Schleifer eingesetzt, aber auch Salben, Tinkturen und Desinfektionsmittel.
Da dies oft am gefährdeten oder erkrankten Fuß geschieht, müssen Podolog:innen beim Einsatz der Instrumente erhöhte Anforderungen an Handhabung und Hygiene erfüllen.
Diese Anforderungen sind unter anderem im Medizinproduktegesetz (MPG) und in der Medizinproduktbetreiberverordnung (MPBetreibV) festgehalten.
Fußpfleger hingegen unterliegen nicht dieser Verordnung.
Der korrekte Ablauf der Instrumentendesinfektion findet sich in diesem Katalog auf S. 38 und 39.
Medizinprodukte in der podologischen Praxis
Nach § 3 MPG im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG sind Medizinprodukte
„einzeln oder miteinander verbunden verwendete Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Hilfsmittel, Stoffe oder andere Gegenstände (inklusive zugehöriger Software)",
die zur Anwendung am Menschen für folgende Zwecke bestimmt sind:
- Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung, Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen
- Untersuchung, Ersetzung oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs
In der podologischen Praxis kommen hierfür aktive und nicht aktive Medizinprodukte zum Einsatz.
Aktive Medizinprodukte sind zum Beispiel Motoren zum Antrieb von Fräsern, Ultraschallgeräte, Folienschweißgeräte, Sterilisatoren oder auch motorbetriebene Behandlungsliegen.
Zu den nicht aktiven Medizinprodukten gehören Instrumente wie Kopfschneider und Pinzetten.
Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) fordert, dass Medizinprodukte nur von Personen betrieben und angewendet werden dürfen, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
Risikoeinstufung typischer Podologie-Instrumente
Die korrekte Risikoeinstufung der in der Podologie verwendeten Medizinprodukte ist wichtig, um die Sicherheit für Patient:innen und Anwender:innen zu gewährleisten.